Programmziel
Ziel dieses Programms ist die Förderung künstlerischer Kooperationen mit deutschen Gastinstitutionen. Die Stipendien werden aus Mitteln des Auswärtigen Amts finanziert.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Hochschullehrende aus den folgenden Fachbereichen:
- Architektur (Innenarchitektur, Denkmalpflege, Stadtplanung/Städtebau, Regionalplanung, Landschaftsarchitektur, Landschaftsplanung)
- Bildende Kunst, Film, Design, Visuelle Kommunikation
- Darstellende Kunst (Schauspiel, Regie, Musical, Tanz, Performance Studies, Choreographie etc.)
- Musik
Was wird gefördert?
Gefördert werden Arbeitsaufenthalte an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland zur künstlerischen Kooperation mit einer Gastinstitution. Ein Arbeitsaufenthalt kann auch an verschiedenen Gastinstitutionen stattfinden.
Eine Förderung kann nur einmal innerhalb von drei Jahren in Anspruch genommen werden.
Dauer der Förderung
- Gefördert werden 1 bis 3 Monate. Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung die von Ihnen gewünschte Förderdauer an. Die Förderdauer wird dann im Rahmen des Auswahlverfahrens von einer Auswahlkommission festgelegt. Die Kommission berücksichtigt dabei Ihre Arbeitsplanung.
- Das Stipendium ist nicht verlängerbar.
Stipendienleistungen
- Monatliche Stipendienrate in Höhe von
2.000 Euro für Assistenzen, Assistenzprofessorinnen und -professoren und Dozierende,
2.150 Euro für Professorinnen und Professoren - Eine Reisekostenpauschale
- Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: Zuschuss zu auslandsbedingten Mehrkosten, die von dritter Seite nicht übernommen werden: Weitere Informationen
Auswahl
Über die Bewerbungen entscheidet eine unabhängige Auswahlkommission.
Zentrale Auswahlkriterien sind:
- die fachspezifische Qualifikation, die im Lebenslauf zu dokumentieren ist
- ein überzeugendes und gut geplantes Arbeitsvorhaben
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie in den Wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt E.