Programmziel
Zur Verbesserung der internationalen Beziehungen und bilateralen Forschungszusammenarbeit deutscher und ausländischer Hochschulen fördert der DAAD den gegenseitigen Austausch von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Grundlage des Wissenschaftleraustauschs sind Kulturaustauschprogramme zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Partnerländern sowie bilaterale Vereinbarungen mit ausländischen Partnerorganisationen. Die Stipendien werden aus Mitteln des BMBF finanziert.
Wer kann sich bewerben?
Das Programm richtet sich an Hochschullehrende und erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Sie sollten in der Regel promoviert und an einer Hochschule oder einem Forschungsinstitut im Heimatland tätig sein.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Forschungsaufenthalte an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland.
- In diesem Programm wird der gegenseitige Austausch von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Deutschland und Partnerländern gefördert. Bei der Durchführung des bilateralen Programms wird auf einen gleichwertigen Austausch in beiden Richtungen geachtet.
- Vortrags- oder Kongressreisen werden nicht gefördert.
Dauer der Förderung
Ihr Forschungsaufenthalt sollte mindestens 14 Tage (bei Bewerbungen aus den Ländern der EU sowie aus Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Kasachstan, Moldau, Ukraine: mindestens 7 Tage) bis maximal drei Monate dauern. Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung die von Ihnen gewünschte Förderdauer an. Die Förderdauer wird dann im Rahmen des Auswahlverfahrens unter Berücksichtigung Ihrer Arbeitsplanung festgelegt.
Das Stipendium ist nicht verlängerbar.
Stipendienleistungen
- Monatliche Stipendienrate in Höhe von:
2.000 Euro für Assistenzen, Assistenzprofessorinnen und -professoren und Dozierende,
2.150 Euro für Professorinnen und Professoren - Soweit nicht in bilateralen Abkommen eine andere Regelung getroffen wurde, werden die Kosten für die Hin- und Rückreise vom jeweiligen Entsendeland getragen.
- Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: Zuschuss zu auslandsbedingten Mehrkosten, die von dritter Seite nicht übernommen werden: Weitere Informationen
- Wichtiger Hinweis: Ein Krankenversicherungsschutz ist in Deutschland obligatorisch. Wenn Sie keine entsprechende Heimatkrankenversicherung haben, werden Sie über den DAAD krankenversichert. Die Kosten werden von der Stipendienrate einbehalten.
Auswahl
Über die Bewerbungen entscheidet eine unabhängige Auswahlkommission.
Zentrale Auswahlkriterien sind:
- Ihre wissenschaftlichen Leistungen und ggf. Ihre Publikationen, die Sie im Lebenslauf und einer Publikationsliste dokumentieren (s. “Bewerbungsunterlagen”)
- Ein überzeugendes und gut geplantes Forschungsvorhaben (s. “Bewerbungsunterlagen”)